Information zu Vordruck Art. 5200, Bestellung zum/r Strahlenschutzbeauftragten

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Um den Strahlenschutz beim Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie ionisierender Strahlung zu gewährleisten, müssen die Tätigkeiten innerhalb einer Einrichtung bzw. eines Betriebes von einer/einem Strahlenschutzbeauftragten geleitet und beaufsichtigt werden.

Es ist gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) innerbetrieblich die Bestellung einer Person zur/zum Strahlenschutzbeauftragten vorzunehmen und hierüber die zuständige Behörde zu informieren.

Hierfür bieten unseren Durchschreibesatz Bestellung zur/zum Strahlenschutzbeauftragten an. Durchschläge für die/den Bestellten, die Behörde sowie den Betriebs- bzw. Personalrat erleichtern die organisatorische Durchführung.

Das Formular ist stückweise erhältlich, Format DIN A4, 4-fach à EUR 0,98 (zzgl. MwSt. + Versandkosten). Bereits bei Abnahme ab 25 Stück bieten wir attraktive Staffelpreise an.  


Haftungsauschluss Datenschutz

Sollte der Verlag dies für verzichtbar erachten, so finden sich bei entsprechenden Formularen teilweise keine Hinweise auf den Datenschutz oder Einwilligungserklärungen bezüglich Datenverarbeitung. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass solch eine Einschätzung datenschutzrechtliche Bestimmungen betreffend nur unverbindlich erfolgen kann. Für die Einhaltung rechtlicher Erfordernisse bleibt letztlich stets der Verwender der Formulare vollumfänglich verantwortlich und haftbar.

Umfang und Aktualität rechtlicher Vorschriften – so auch datenschutzrechtlicher Bestimmungen - sind stetigem Wandel unterzogen, welcher in Formularen nicht immer Berücksichtigung finden kann. Eine Prüfung der verwendeten Formulare durch den Anwender (bzw. der/dem Datenschutzbauftragten) ist somit unverzichtbar.

Jegliche Haftung für eine mögliche Verletzung von Bestimmungen des aktuellen nationalen und europäischen Datenschutzrechtes sowie eine Übernahme eventuell daraus entstehender Ansprüche wird von dem Verlag ausdrücklich ausgeschlossen.


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