Information zu Art. 05174 / 5174 / 5077 Aufzeichnung der Unterweisung im Strahlenschutz / Merkblatt

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Zutrittsberechtigte zu Strahlenschutzbereichen sowie Anwender von Röntgenstrahlung sind gemäß § 63 Abs. 6 Strahlenschutzverordnung (nachfolgend StrlSchV) jährlich u. a. bzgl. Arbeitsmethoden, möglicher Gefahren und anzuwendender Sicherheits- und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.

Die Unterweisung, welche mündlich, durch E-Learning bzw. anderen audio-visuellen Medien zu erfolgen hat, muss umgehend aufgezeichnet werden. Hierfür stellen wir unseren Vordruck Aufzeichnung der Unterweisung nach § 63 Abs. 6 StrlSchV zur Verfügung. Es wird festgehalten, dass die zu unterweisende Person in Hinsicht auf die wesentlichen Punkte gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sowie StrlSchV vorschriftsgemäß belehrt wurde. Erläuterungen zu den einzelnen Punkten erhält die/der zu Unterweisende durch das hierzu erhältliche Merkblatt zur Unterweisung (Art.-Nr. 5077), dessen Aushändigung sie/er unterschriftlich bestätigt. 

Wichtiger Hinweis: Die von uns angebotenen Formulare bieten der(m) Fachkundigen im Strahlenschutz (Strahlenschutzverantwortliche(r) / -beauftragte(r)) stets nur eine praktische Hilfe bei der Unterweisung des betreffenden Personenkreises. Sie können - und dürfen -  jedoch keinesfalls als eigenständige, vollumfängliche Unterweisung  angesehen werden. Hierzu bedarf es der gesetzlich vorgegebenen Form sowie der Erläuterung der(s) Fachkundigen, welche(r) aufgrund ihrer/seiner Stellung gemäß gesetzlichen Vorgaben über entsprechendes Spezialwissen verfügt. Die ausreichende Unterweisung ist und bleibt somit stets sowohl in Umfang als auch in Inhalt im Verantwortungsbereich der(s) Strahlenschutzverantwortlichen / -beauftragten.

Die Aufzeichnung der Unterweisung nach § 63 Abs. 6 StlSchV ist als 3-facher Durchschreibesatz, DIN A4, erhältlich (Art.-Nr. 05174). So kommt sowohl der Betreiber zu Ablagezwecken (Nachweispflicht !) als auch die/der Unterwiesene wie die/der Strahlenschutzbeauftragte ohne  Aufwand in Besitz seines Exemplares. Unter der Art.-Nr. 5174 erhalten Sie zudem eine Komplettlösung, bestehend aus Aufzeichnung inklusive zugehörigem Merkblatt.

Art.-Nr. 05174, Aufzeichnung der Unterweisung nach § 63 Abs. 6 StrlSchV: Durchschreibesatz, 3-fach, DIN A4, Staffelpreise

Art.-Nr. 5174, wie oben (Art.-Nr. 05174), inkl. Merkblatt

Art.-Nr. 5077, Merkblatt zur Unterweisung: Block DIN A4 à 25 Blatt, Papier 80g, farbig, Kopierschutz 


Haftungsauschluss Datenschutz

Sollte der Verlag dies für verzichtbar erachten, so finden sich bei entsprechenden Formularen teilweise keine Hinweise auf den Datenschutz oder Einwilligungserklärungen bezüglich Datenverarbeitung. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass solch eine Einschätzung datenschutzrechtliche Bestimmungen betreffend nur unverbindlich erfolgen kann. Für die Einhaltung rechtlicher Erfordernisse bleibt letztlich stets der Verwender der Formulare vollumfänglich verantwortlich und haftbar.

Umfang und Aktualität rechtlicher Vorschriften – so auch datenschutzrechtlicher Bestimmungen - sind stetigem Wandel unterzogen, welcher in Formularen nicht immer Berücksichtigung finden kann. Eine Prüfung der verwendeten Formulare durch den Anwender (bzw. der/dem Datenschutzbauftragten) ist somit unverzichtbar.

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