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Ab Juli 2021:
Neue Todesbescheinigungen für Bayern

 

Gerne informieren wir Sie über die Aktualisierung der Bayerischen Todesbescheinigung.

Die Nouvellierung der Bayerischen Bestattungsverordnung im April 2021 brachte viel Neues - unter anderem eine Änderung der für die Leichenschau erforderlichen Formulare. Die Regelungen zur Durchführung der Leichenschau sowie zur Todesbescheinigung und ihrer Verwendung wurden überarbeitet und detaillierter gefasst. Zum 01.07.2021 erschien eine neue Todesbescheinigung.

Der neue Satz Todesbescheinigung Bayern (8000S) besteht aus folgenden Einzelformularen:

  • Todesbescheinigung, DIN A4, 8-fach, Durchschreibesatz

  • Obduktionsschein, DIN A5, 3-fach, Durchschreibesatz

  • Umschlag 1 für das Standesamt, 2 Fenster

  • Umschlag 2 für die Obduktion

Wir bieten attraktive Staffelpreise bei frei wählbarer Abnahmemenge - nutzen Sie unser Formular zur Anfrage eines Angebotes oder senden Sie uns gerne eine Email an

info@koenig-verlag-muenchen.de

Auf Wunsch sind auch die einzelnen Formulare des Satzes erhältlich.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage / Bestellung 

 


Aktuell: Erneute Verschiebung der Einführung der zweiten Leichenschau.

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass zum 04. April 2024 eine erneute Änderung der Bayerischen Bestattungsverordnung in Kraft tritt. Mit dieser Bekanntmachung (Az. 32k-G8071-2024/2-14) wird die Einführung der zweiten Leichenschau vor Feuerbestattung in Bayern auf den 16. März 2025 verschoben (bisheriges Datum des Inkrafttretens nach der ersten Verschiebung: 01. Juli 2024). 

Es wurde seitens des zuständigen Ministeriums entschieden, dass die Formulare bis zum 30.06.2024 keine Änderung erfahren sollen. Somit wird das Datum für die Einführung der zweiten Leichenschau auf dem Deckblatt der Todesbescheinigung nicht angeglichen und lautet wie bisher 01.01.2023.. 


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